Die Teilnahme am Einführungskurs ist Voraussetzung zur Bischöflichen Beauftragung zum
Kommunionhelferdienst. Anmeldungen können nur durch die zuständigen Pfarrer, Priester
in der Sonderseelsorge oder Ordensoberen mit dem entsprechenden Formular erfolgen.
Teilnehmen können Frauen und Männer ab 21 Jahren (zu den Voraussetzungen vgl. ABl.
2/2017, Nn. 5-10).